Beratung

Beratungsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn Sie im Rahmen von gesundheitlichen Beschwerden oder im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge erbracht werden. Außerhalb des Leistungskataloges muss der Vertragsarzt die Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.

Hierzu gehören:

  • Reisemedizinische Impfberatung bei Reise-Impfungen

  • Beratungen zu Patientenverfügung und Betreuungs-Vollmachten

  • Beratung zur sinnvollen Bestückung einer Hausapotheke

  • Beratung zu Vorsorge-Labordiagnostik, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorhanden sind

  • Beratung zu Vorsorge-Untersuchungen, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorhanden sind

  • Sportmedizinische Beratung